Finanzierung und Förderung

Internationale Auszubildende erhalten während der Ausbildung eine monatliche Vergütung durch ihren Ausbildungsbetrieb. Sie sind regulär angestellt und verdienen von Beginn an ihr eigenes Geld – ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstständigkeit und Integration.

Je nach Ausbildungsmodell und Betrieb können auch Schulgebühren ganz oder teilweise übernommen werden. Das entlastet die Auszubildenden finanziell und ermöglicht ihnen, sich voll auf ihre Ausbildung zu konzentrieren.

Darüber hinaus bestehen sehr gute staatliche Fördermöglichkeiten, die zusätzlich beantragt werden können:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Sie unterstützt Auszubildende mit geringem Einkommen – insbesondere dann, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. Die BAB kann u. a. Kosten für Miete, Fahrten zur Berufsschule und Lernmaterial abdecken. Auch internationale Auszubildende können – je nach persönlicher Situation und Aufenthaltsstatus – einen Antrag stellen.

Wohngeld

Wenn kein Anspruch auf BAB besteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragt werden. Dabei handelt es sich um einen Mietzuschuss, der ebenfalls einkommensabhängig ist und eine wichtige Unterstützung für Auszubildende mit eigener Wohnung darstellt.

Wir unterstützen

Wir lassen die Teilnehmenden bei der Antragsstellung nicht alleine. Unsere Berufsschule bietet individuelle Unterstützung bei der Klärung von Fördermöglichkeiten. Muttersprachliche Ansprechpartner:innen helfen zusätzlich bei der Kommunikation mit Behörden und Formularen.